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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
DER HIRSCH PERFORMANCE AG MIT SITZ AN DER ZÜRCHERSTRASSE 204G, CH-9014 ST.GALLEN
Art.1
GELTUNGSBEREICH
Sämtliche von der Hirsch Performance AG erbrachten Arbeiten, Leistungen und Lieferungen erfolgen nur unter Anwendung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB). Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und der ausdrücklichen Bestätigung durch Hirsch Performance AG Allgemeine Geschäftsbedingungen und dergleichen des Kunden sind ausdrücklich wegbedungen.
Art.2
VERTRAGSABSCHLUSS
Alle Angebote der Hirsch Performance AG in Prospekten, Preislisten, auf der Homepage und dergleichen erfolgen stets freibleibend und sind unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn Hirsch Performance AG eine Bestellung ausdrücklich schriftlich annimmt oder den Vertragsgegenstand liefert oder leistet. Stellt sich nach Annahme einer Bestellung heraus, dass vom Kunden mitgeteilte Angaben unzutreffend sind, kann Hirsch Performance AG jederzeit ohne Kostenfolge vom Vertrag zurücktreten.
Art.3
PREISE
Wird bei Vertragsabschluss nicht ein individueller Preis ausdrücklich vereinbart, so werden die Arbeiten, Leistungen und Lieferungen der Hirsch Performance AG aufgrund der bei Vertragsabschluss gültigen, im Internet publizierten bzw. im Geschäftslokal aufgelegten Preislisten und Stundenlöhne (zuzüglich der massgebenden Mehrwertsteuer) verrechnet. Hirsch Performance AG ist zur Preiserhöhung nach Vertragsabschluss berechtigt, wenn zwischen Vertragsabschluss und Auslieferung mehr als vier Monate liegen. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 4%, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Hirsch Performance AG stellt Verpackung, Fracht und dergleichen zusätzlich in Rechnung.
Art.4
BEZAHLUNG
Arbeiten, Leistungen und Lieferungen der Hirsch Performance AG sind bei Erhalt zur Zahlung fällig (Verfalltag). Hirsch Performance AG hat das Recht, die ihr vom Kunden anvertrauten Sachen bis zur vollständigen Bezahlung aller ihrer Forderungen gegen den Kunden als Sicherheit zurückzubehalten (Retentionsrecht). Bei verspäteter Zahlung werden ab Fälligkeitstag Verzugszinsen von 10% p.a. verrechnet.
Bitte beachten Sie, dass die Hirsch Performance AG Garantie nur besteht, wenn unsere Rechnungen fristgerecht beglichen werden. Hirsch Performance AG behält sich ausdrücklich das Recht vor, im Falle von Zahlungsverzug oder ausständigen fälligen Fakturen sämtliche Ansprüche an die Hirsch Performance AG Garantie unbefristet abzulehnen.
Art.5
NEUTYPISIERUNG / KONTROLLE
Der Kunde hat die Verwendbarkeit der Lieferungen und Leistungen in eigener Verantwortung zu prüfen. Änderungen am Fahrzeug, die einen Eingriff in das vom PKW Hersteller serienmässig gefertigte System darstellen, werden nur auf Auftrag des Kunden vorgenommen. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Änderungen am Fahrzeug, die einen Eingriff in das vom PKW Hersteller serienmässig gefertigte System darstellen, zur Änderung der Daten entsprechend Fahrzeugpapieren führen können. Dies wiederum kann zu einer Verpflichtung der Neutypisierung und der Änderung des Haftpflichtversicherungsvertrages führen. Für diese Umstände, deren allfällige Folgen, insbesondere für die damit verbundenen Kosten, übernimmt Hirsch Performance AG keinerlei Haftung. Der Kunde nimmt dies zur Kenntnis und verzichtet auf die Geltendmachung jedweder Ansprüche gegenüber Hirsch Performance AG oder einer ihrer Partner Firmen. Leistungs- und Drehmomentangaben können bis zu +/- 5% von den Herstellerangaben abweichen, ohne dass dies irgendeinen Anspruch begründet, da solche Schwankungsbreiten üblich sind.
Art.6
EIGENTUMSVORBEHALT
Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die Kaufgegenstände im Eigentum der Hirsch Performance AG.
Art.7
GEFAHRÜBERGANG
Mit dem Versand der Ware bzw. Programmierung geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung des Vertragsgegenstandes auf den Kunden über.
Art.8
GEWÄHRLEISTUNG
Alle technischen Daten und Informationen der Hirsch Performance AG in Prospekten, Dokumentationen, Preislisten sowie auf der Homepage (www.hirsch-performance.ch) etc. sind Richtwerte und keine zugesicherten oder garantierten Eigenschaften. Technische Änderungen bleiben jederzeit vorbehalten.
Bei berechtigten Beanstandungen wird die Hirsch Performance AG die Leistungen und Lieferungen nach ihrer Wahl und nach ihrem Ermessen nachbessern oder Ersatz liefern. Alle Arbeiten sind ausschliesslich bei Hirsch Performance AG oder bei einem von Hirsch Performance AG ausdrücklich bezeichneten Partnern durchzuführen. Im Rahmen der Garantieleistungen ist Hirsch Performance AG lediglich verpflichtet, den Mangel zu beheben und defekte Teile durch neue Teile oder gebrauchte Teile, die von Hirsch Performance AG überholt worden sind, zu ersetzen oder zu reparieren.
Alle übrigen vertraglichen und/oder ausservertraglichen Ansprüche des Kunden gegenüber Hirsch Performance AG sind, soweit gesetzlich zulässig, vollumfänglich wegbedungen, insbesondere auch das Recht auf Wandlung, Minderung oder Rücktritt vom Vertrag oder das Geltend machen von Forderungen aus Schäden am Fahrzeug, verursacht durch Arbeiten, Leistungen oder Lieferungen der Hirsch Performance AG wie auch alle Forderungen aus allfälligen Mängelfolgeschäden (z.B. Abschleppkosten, Ersatzfahrzeug etc.).
Art.9
GARANTIE
Hirsch Performance AG bietet dem Kunden, dessen Fahrzeug durch eine Steuergeräteoptimierung eine Erhöhung der Motorenleistung oder der Höchstgeschwindigkeit erhalten hat, die vom Hersteller ursprünglich gewährte Basis Hersteller-Garantie. Sie endet mit Erreichen einer Gesamtlaufleistung von 100‘000 km, spätestens jedoch drei Jahre nach Garantiestart.
Diese Garantiezusage entfällt im Schadenfall, wenn
Bei Eintritt eines Schadensfalles ist unverzüglich der technische Kundendienst von Hirsch Performance AG zu informieren. Sie erreichen uns unter info@hirsch-performance.ch oder Tel. +41 (0) 71 274 22 28. Reparaturen, die ohne vorherige Schadensanzeige und schriftliche Zusage angefangen oder durchgeführt wurden, werden von Hirsch Performance AG nicht übernommen. Zusagen zur Kostenübernahme von Reparaturen durch von Hirsch Performance AG bedürfen der Schriftform. Ein vom Kunden unterschriebener Auftrag ersetzt diese Zusage nicht. Bei Vorliegen eines Mangels, der unter diese Garantie fällt, ist das Fahrzeug auf eigene Kosten und Gefahr bei einem unserer autorisierten Händlern anzuliefern.
Diese Garantie gilt ausschließlich für Kunden mit Wohnsitz in der Schweiz.
Art.10
MÄNGELRÜGEN UND REKLAMATIONEN
Mit der Beendigung der Programmierung gilt der Vertragsgegenstand als ordnungsgemäss geliefert und abgenommen. Im Übrigen muss der Kunde alle Arbeiten, Leistungen und Lieferungen der Hirsch Performance AG bei Erhalt bzw. Übernahme unverzüglich überprüfen. Beanstandungen müssen innerhalb von sieben Tagen geltend gemacht werden. Massgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei Hirsch Performance AG. Spätere Beanstandungen sind ausgeschlossen bzw. Garantieansprüche sind verwirkt. Die Beanstandungen müssen auf jeden Fall schriftlich erfolgen und die Mängel genau bezeichnen. Der Kunde hat sodann alle Weisungen und Instruktionen von Hirsch Performance AG betreffend Verhinderung weiteren Schadens und Mängelbehebung zu befolgen.
Art.11
LIEFERVERZUG
Liefertermine können verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden. Um verbindlich zu sein, müssen sie aber in jedem Fall von Hirsch Performance AG schriftlich bestätigt sein und als verbindlich bezeichnet werden. Höhere Gewalt, Streiks, technische Änderungen oder unverschuldetes Unvermögen von Hirsch Performance AG oder deren Lieferanten verlängern die Lieferzeit um die Dauer der Behinderung.
Art.12
ERFÜLLUNGSORT
Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche aus dem Vertrag ist das Geschäftslokal der Hirsch Performance AG in St.Gallen (/Schweiz). Alle Sendungen und allfällige Rücksendungen gehen auf Rechnung und Gefahr des Kunden.
Art.13
GERICHTSSTAND
Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, welche aus diesem Vertrag entstehen können, ist St.Gallen (Schweiz).
Art.14
ANWENDBARES RECHT
Das Rechtsverhältnis zwischen den Vertragsparteien untersteht vollumfänglich und ausschliesslich dem schweizerischen Recht. Weder das „Wiener Kaufrecht“ noch sonst ein anderes Recht oder ein Staatsvertrag sind auf das Rechtsverhältnis zwischen den Vertragsparteien anwendbar, und zwar selbst dann nicht, wenn sie nach den Regeln des schweizerischen internationalen Privatrechts anwendbar wären.
Art.15
SONSTIGES
Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
Änderungen vorbehalten
Hirsch Performance AG – Zürcherstrasse 204g – CH-9014 St.Gallen